Momentan besteht in 12 Bundesländern (grün) eine Rauchwarnmelderpflicht in privat genutztem Wohnraum, in einigen bestehen jedoch noch Übergangsfristen beim Einbau in Bestandsbauten. Ein Bundesland (gelb) hat die Einbaupflicht bei Neu- bzw. Umbauten und in drei Bundesländern (weiß) besteht derzeit keine Pflicht, jedoch ist die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes in Arbeit, da die von den Politikern gewünschte private Eigeninitiative nicht oder nur unzureichend ergriffen wurde. Die genauen Vorschriften finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen.