Rauchmelderpflicht
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Momentan besteht in 12 Bundesländern (grün) eine Rauchwarnmelderpflicht in privat genutztem Wohnraum, in einigen bestehen jedoch noch Übergangsfristen beim Einbau in Bestandsbauten.
Ein Bundesland (gelb) hat die Einbaupflicht bei Neu- bzw. Umbauten und in drei Bundesländern (weiß) besteht derzeit keine Pflicht, jedoch ist die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes in Arbeit, da die von den Politikern gewünschte private Eigeninitiative nicht oder nur unzureichend ergriffen wurde.
Die genauen Vorschriften finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen.

Baden Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenb.-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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